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Institut für deutsches und europäisches Verwaltungsrecht / Professur Öffentliches Recht

Das deutsche Wasserrecht enthält keine expliziten Regelungen zur Bewältigung von Trockenheitsereignissen. Auch in der Rechtswissenschaft wurde das Phänomen Trockenheit noch nicht ausführlich untersucht.

HD_Recht

Ziel der Gruppe Rechtswissenschaft der Universität Heidelberg ist die Erstellung eines Maßnahmenkatalogs zur besseren Anpassung des Bundeslandes Baden-Württemberg an Trockenheitsereignisse. In einem ersten Schritt analysiert die Gruppe Rechtslage und Stand der Forschung im Wasserrecht. In einem weiteren Schritt werden entsprechende Regelungsmodelle in Spanien und Kalifornien untersucht. Flankierend zur rechtlichen Analyse führt die Gruppe Gespräche mit betroffenen Akteuren aus Verwaltung und Wasserwirtschaft. Erste Ergebnisse, welche Instrumente nach geltendem Wasserrecht zur Anpassung an Trockenheitsereignisse herangezogen werden können wurden im Rahmen des Stakeholderworkshops an der Universität Freiburg im Januar 2017 vorgestellt. Dazu gehören der Gemeingebrauch, Wasserschutzgebiete sowie Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne.

Des Weiteren besteht eine enge Kooperation mit der Gruppe Hydrogeographie und Klimatologie der Universität Heidelberg. Ergebnisse der Kooperation sollen 2018 in einem gemeinsamen Aufsatz zu Ursachen, Folgen und Management von Niedrigwasser präsentiert werden.